Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB Tennistraining Jannik J. Jenner
nachfolgend „Tennistrainer / Trainer“
- Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge mit Tennistraining Jannik J. Jenner („Tennistrainer“) mit Tennisschülern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Sie ergänzen die Vereinbarungen auf dem Anmeldeformular.
1.1
Schüler sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Tennistrainer abgeschlossenen Trainingsvertrages Anspruch auf Tennis- und Sport-Training mit diesem haben.
1.2
Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Antrag des Schülers und Annahme durch den Tennistrainer zustande. Der Tennistrainer kann den Antrag des Schülers auch durch Durchführung der beauftragten Leistung annehmen. Für minderjährige Schüler kann ein Trainingsvertrag nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
1.3
Der Schüler ist verpflichtet, dem Tennistrainer bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Schüler erfolgen kann. Der Schüler erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen des Tennistrainers (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Der Schüler hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail- Adresse, Bankverbindung etc., dem Tennistrainer unverzüglich mitzuteilen. - Trainingsangebot
2.1
Das Trainingsangebot des Tennistrainers umfasst Ballschule, Einzeltraining, Gruppentraining und Konditionstraining. Die Art des Trainings des betreffenden Schülers richtet sich nach den Vereinbarungen auf dem Anmeldeformular. Die Gruppeneinteilung findet nach Spielstärke, Alter, Platz- und Zeitvorgaben des Trainers, Tennisanlagen und Schülern nach billigem Ermessen des Tennistrainers statt. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jederzeit durch den Tennistrainer vorgenommen werden.
2.2
In folgenden Zeiträumen findet jeweils kein Training statt: Gesetzliche Feiertage in Bayern, sowie in den Winterferien, Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien, Herbstferien und Weihnachtsferien, außer nach persönlicher Absprache mit dem Trainer.
2.3
Die Spielzeit einer Unterrichtstunde beträgt grundsätzlich 60 Minuten (inkl. Bälle sammeln und Platzpflege), soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2.4
Das Training ist persönlich und kann vom Schüler nicht auf Dritte übertragen werden. Der Tennistrainer ist berechtigt, Dritte (Trainer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
2.5
Für Camps gelten die Regelungen entsprechend nach dem Ausrichter (Verein etc.), jedoch wird hier die Kursgebühr bei Campbeginn fällig. Die Einteilung der Camps erfolgt nach billigem Ermessen durch den Tennistrainer in Absprache mit dem Ausrichter.
2.6
Für das gesondert angebotene Konditionstraining ist ein Gesamtbetrag für die jeweilige Saison bei Trainingsbeginn fällig. Dieser richtet sich nach der Gruppenstärke. Die Einheiten können nicht abgesagt und nicht nachgeholt werden. - Vertragslaufzeit / Verlängerung
3.1
Der Vertrag hat bei Vertragsschluss vor der betreffenden Saison als Mindestvertragslaufzeit die Dauer einer Saison. Als Saison in diesem Sinn gelten nachstehende Regelungen:
Sommersaison ist jeweils vom 01. Mai bis 30. September eines Jahres, Wintersaison ist jeweils vom 01. Oktober bis 30. April des folgenden Jahres.
3.2
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um eine weitere Saison, wenn der Vertrag nicht vom Schüler oder vom Tennistrainer vor dem jeweiligen Saisonablauf gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung kann immer nur zum Ende einer Saison erfolgen. Die Kündigung hat einen Monat vor Ablauf der betreffenden Saison zu erfolgen. - Trainingsort
Der Trainer nutzt verschiedene Tennisanlagen und Tennishallen im Bereich Neumarkt / OPf., Nürnberger Land und Fürth/Nürnberg. Der Trainingsort wird nach billigem Ermessen zu Saisonbeginn durch den Tennistrainer bestimmt. In diesem Rahmen ist sie hinsichtlich der Platzwahl zur Erbringung der vereinbarten Leistungen frei, soweit der Trainingsort nicht vertraglich vereinbart wurde. - Abrechnung
5.1
Die vom Schüler an den Tennistrainer zu zahlenden Preise bestimmen sich nach dem geltenden Anmeldeformular. Die Kursgebühr setzt sich aus dem Trainerhonorar und dem Organisations- und Verwaltungsaufwand des Tennistrainers zusammen. Die Platz-/Hallenmiete ist gesondert zu zahlen, außer es ist mit dem Hallen- oder Platzbetreiber etwas anderes vereinbart.
5.2
Die berechneten Entgelte sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig und müssen spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein.
5.3
Der Trainer rechnet mit dem Kunden die Trainerstunden grundsätzlich im 12 Wochenmodus ab. Rechnungen können unberechnete Beträge aus den Vormonaten enthalten. Im Falle geringer Rechnungsbeträge behält der Tennistrainer sich vor, Rechnungen in größeren Abständen zu stellen. Bestehen mehrere Verträge mit dem Schüler, kann der Tennistrainer die Leistungen in einer einheitlichen Rechnung abrechnen.
5.4
Der Schüler erhält die Rechnungen via E-Mail – wahlweise auch per Post.
5.5
Der Tennistrainer ist berechtigt, den Betrag für die betreffende Trainerstunde zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Der Tennistrainer wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
5.6
Befindet sich der Schüler mit der Zahlung einen Monat in Verzug, ist der Tennistrainer berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Tennistrainer berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. - Ausgefallene Stunden/Absage von Trainerstunden
6.1
Einzeltrainerstunden können vom Schüler bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigerer Absage wird die Kursgebühr fällig; ein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung bestehen nicht.
6.2
Um eine kontinuierliche Trainingsarbeit gewährleisten zu können, haben bei Gruppentrainerstunden vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 6.3 auch die Spieler die Kursgebühr zu entrichten, die an der betreffenden Gruppenstunde nicht teilnehmen können.
6.3
Bei einer Krankheit oder Verletzung über 3 Wochen und länger entfällt ab Krankschreibung die Kostentragungspflicht des Schülers (Stilllegung). Für die Dauer der Stilllegung ist der Schüler von der Zahlung der betreffenden Trainingskosten befreit und kann Leistungen des Tennistrainers nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung nicht. Hierzu ist die Krankheit oder Verletzung dem Tennistrainer unverzüglich anzuzeigen und ein ärztliches Attest innerhalb von 14 Tagen vorzulegen, ansonsten bleibt der Anspruch auf Zahlung des Entgelts bestehen.
6.4
Der Tennistrainer ist von der Leistungspflicht zur entsprechenden Trainingszeit in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Trainerstreik sowie die veranstaltungs- oder witterungsbedingte Unbespielbarkeit von Plätzen. In diesen Fällen kann nach billigem Ermessen des Trainers stattdessen auch Athletik-, Taktik-, Mental- oder Koordinationstraining unter Aufrechterhaltung der Entgeltpflicht des Schülers stattfinden. Soweit ein Hallenplatz frei verfügbar ist, kann das Training in die Halle verlegt werden. Für die Benutzung eines Hallenplatzes während der Sommersaison gelten die entsprechenden Preise des Hallenbetreibers. Trainingsstunden, die wegen höherer Gewalt nicht stattgefunden haben, sind nachzuholen. Sollte eine Nachholung unmöglich sein und ist die Unmöglichkeit nicht vom Schüler zu vertreten, entfällt die Entgeltpflicht des Schülers diesbezüglich. - Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. - Aufsichtspflicht bei minderjährigen Schülern
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge (§ 1631 BGB). Durch den Trainingsvertrag übernimmt der Tennistrainer die Aufsichtspflicht in folgendem Umfang. Die Aufsichtspflicht des Tennistrainers beginnt mit Beginn des Trainings und Betreten des Trainingsplatzes. Sie endet mit dem Verlassen des Trainingsplatzes sowie mit dem Ende der Trainingsstunde. Der Hin- und Rückweg zum Trainingsplatz unterliegt der Aufsichtspflicht des gesetzlichen Vertreters. Während Veranstaltungen oder Ausflügen etc., die mit Eltern und Kindern durchgeführt werden, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. - Ausschluss vom Training
Schüler können im Einzelfall bei Vorliegen eines wichtigen Grunds, insbesondere wenn der Schüler den Anweisungen des Trainers wiederholt keine Folge leistet, nach vorausgehender Ermahnung durch den Tennistrainer, aus der laufenden Trainerstunde ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Trainingsentgeltes. Dem Trainer kann das Vorliegen eines wichtigen Grunds nach billigem Ermessen feststellen. Minderjährige müssen in einem solchen Fall auf dem Platz auf der Spielerbank bleiben bis die Abholung durch den gesetzlichen Vertreter oder dessen Beauftragte stattgefunden hat. - Abänderung
Dem Tennistrainer steht das Recht zu, die vereinbarten Leistungen bei Vorliegen eines triftigen Grunds–abzuändern (z.B. Einsatz eines Ersatztrainers). Qualität, Wert und Tauglichkeit der Trainerstunde dürfen hierdurch nicht gemindert sein; die Änderungen müssen dem Schüler zumutbar sein. - Form, Kontakt, Preisliste, Datenschutz
11.1
Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch den Schüler ist in Textform zu erklären bzw. anzuzeigen.
11.2
Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an Jannik Johannes Jenner, Pfaffenherdstraße 23, 90559 Burgthann oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse, jennerjannik26 (at) gmail (Punkt) com, zu versenden.
11.3
Die gültigen Anmeldeformulare können vom Tennistrainer angefordert werden (bei bestehender Webseite liegen diese auch zum Download bereit, unter www.tennis-jenner.de)
11.4
Informationen zu Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten des Schülers, zu grundlegenden Verarbeitungstatbeständen sowie über seine Gestaltungs-, Wahl- und weitere Betroffenenrechte werden in unseren Datenschutzhinweisen unter www.tennis-jenner.de bereitgestellt. - Haftung des Tennistrainers
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Tennistrainer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Tennistrainers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Tennistrainers. - Schlussbestimmungen
13.1
Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Der Tennistrainer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
13.2
Änderungen dieser AGB
Der Tennistrainer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Tennistrainer wird den Schüler über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Schüler Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
AGB Stand 1. März 2026
